Eine Presse-Akkreditierung können erhalten:
Eine Akkreditierung zur HanamiCon erhalten ausschließlich Journalisten, Blogger und Fotografen, die
- das Material im Nachhinein zur Verfügung stellen, so das wir es für Werbezwecke oder ähnliches verwenden können.
- die Veranstaltung zum Zweck der redaktionellen Berichterstattung besuchen und einen direkten Bezug zu den Themen der HanamiCon nachweisen.
- im Auftrag von Medien arbeiten, die in den korrelierenden Branchen etabliert sind.
- für Tageszeitungen, Zeitschriften, Presseagenturen, Rundfunk, Online-Magazine, Blogs, YouTube-Channels über die Veranstaltung berichten.
Welche Regelungen gelten für Social Media?
- Der Social Media-Kanal muss in der Branche etabliert sein
- Der Social Media-Kanal dient der redaktionellen Berichterstattung durch Text, Foto und / oder Film.
- Auf dem Social Media-Kanal werden regelmäßig für die Veranstaltungs-Zielgruppe relevante, redaktionelle Beiträge in Wort, Bild und / oder Film veröffentlicht.
- Bei allen Beiträgen muss die HanamiCon als Veranstalter genannt werden.
Welche Regelungen gelten für Fotografen?
- Fotos dürfen ausschließlich zum Zweck der journalistischen Berichterstattung angefertigt werden. Jede darüberhinausgehende kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen.
- Das Material darf nicht zur Bebilderung und Bewerbung von anderen Veranstaltungen als der HanamiCon verwendet werden.
- Der Fotograf trägt dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden.
- Bei allen Beiträgen muss die HanamiCon als Veranstalter genannt werden.
- Es ist darauf zu achten wenn das Bühnenprogramm fotografiert wird den Platz unserem Social Media/Foto und Video Team freizuhalten.
Welche Regelungen gelten für Videoaufnahmen?
- Filmen ist lediglich im Rahmen der journalistischen Berichterstattung erlaubt. Jede darüberhinausgehende kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen.
- Videoaufnahmen von Ausstellern sind nach Rücksprache mit der HanamiCon gestattet.
- Bei allen Beiträgen muss die HanamiCon als Veranstalter genannt werden.
- Die Live-Übertragung von Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsteilen ist generell untersagt. Ausnahmen müssen mit der HanamiCon abgesprochen werden (z.B. Live Ankündigungen)
- Vom Bühnenprogramm dürfen nur Ausschnitte veröffentlicht werden. Es ist darauf zu achten wenn das Bühnenprogramm gefilmt wird den Platz unserem Social Media/Foto und Video Team freizuhalten.
- Der Kameramann / der Produzent hat dafür Sorge zu tragen, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden.
- Bei allen Beiträgen muss die HanamiCon als Veranstalter genannt werden.
Allgemeine Hinweise:
- Bei Fragen, Anmerkungen etc., schreib uns bitte eine E-Mail an info@hayuko.at
- Interviews mit Ehrengästen (Cosplay, Synchronsprecher Bands), ist nur mit vorheriger Rücksprache und bei Verfügbarkeit erlaubt. Bitte frag uns einfach kurz per E-Mail.
- Bitte schicke uns nach der Veranstaltung die Links zum Bericht, den Fotos etc. per E-Mail, sodass wir sie in unserer Bibliothek aufnehmen und für zukünftige Akkreditierungsanfragen einbeziehen können.
- Wir haben nur ein begrenztes Kontingent an Presse-Tickets. Daher können wir nicht jede Anfrage annehmen. Eine Anfrage wird bei uns nach Relevanz bearbeitet: Das heißt, es könnten auch kleinere Projekte angenommen werden, obwohl wir vereinzelnd größeren Projekten absagen. Auch kleine Projekte haben die Chance auf Interviews mit Ehrengästen! Frag uns einfach!
Wir halten uns vor, Akkreditierungsanfragen ohne Nennung von Gründen abzusagen. Mögliche Gründe für eine Absage könnten z.B. kleinere Relevanz für uns sein oder Presse-Akkreditierungen in der Vergangenheit, bei denen keine Berichte entstanden sind.